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Batterieverordnung

BATTERIEVERORDNUNG

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus sind wir als Händler gemäß § 12 der Verordnung über die Rücknahme und Entsorgung gebrauchter Batterien und Akkumulatoren (BattV). Batterieverordnung verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, gebrauchte Batterien und Akkus zurückzugeben. Die Rückgabe kann bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde oder überall dort, wo sie verkauft werden, erfolgen. Wir haben Sie darauf hingewiesen, dass Batterien und Akkus nach Gebrauch an uns unentgeltlich zurückgegeben werden können. Sie können daher Altbatterien zur fachgerechten Entsorgung an uns übersenden:

co.met GmbH
z.Hd. Abteilung Logistik
Im Weyerbachtal 4
66115 Saarbrücken

Kennzeichnungspflichtige Batterien und Akkus sind mit dem untenstehenden Symbol, einer durchgestrichenen Mülltonne, gekennzeichnet. Daneben ist das chemische Symbol des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls angegeben.

Die Zeichen sind:

Pb: der Akku / die Batterie enthält Blei
Cd: der Akku / die Batterie enthält Cadmium
Hg: der Akku / die Batterie enthält Quecksilber